Neue Spielregeln
Von Christoph Stehr
Am 1. Januar 2008 tritt der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Ziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen. Internet-Wetten werden verboten, Werbung für staatliche Lotterien eingeschränkt. Fragen und Antworten zum Staatsvertrag.
Was ändert sich für Otto Normallottospieler?
Beim Lotto bleibt alles beim Alten
Wenig. Lotto, Glücksspirale und Rubbellose laufen weiter wie bisher. Der Weg zum Gewinn führt jedoch nur noch über die Annahmestellen. Spielen im Internet ist verboten, ebenso Werbung im Fernsehen und per Telefon. Für die so genannten “schnellen Spiele” und Sportwetten im Deutschen Lotto- und Totoblock wie Keno, Oddset und Toto benötigen die Tipper ab Januar neben Personalausweis oder Reisepass eine spezielle Berechtigungskarte. Diese “Basis-Karte” kostet nichts, sie kann seit Dezember bei WestLotto beantragt werden. Gewerbliche Lottovermittler wie Tipp24, Fluxx oder Faber sowie Sportwettenanbieter wie Bwin bekommen die Auswirkungen des Staatsvertrags besonders zu spüren, weil sie hauptsächlich über das Internet verkaufen. Tipp24, nach eigenen Angaben die Nummer eins nach Wettumsätzen, wickelte im Jahr 2007 mit knapp zwei Millionen Online-Kunden ein Transaktionsvolumen von etwas weniger als 300.000 Millionen Euro ab. Die Kunden haben nur noch eine Übergangsfrist, nach der sie sich um eine andere Spielmöglichkeit kümmern müssen, möglicherweise im Ausland. Ein Wiedersehen mit ihrem “alten” Lotto-Vermittler ist dabei nicht ausgeschlossen, weil die deutschen Anbieter längst auf den weniger regulierten Wettmärkten im Ausland Fuß gefasst haben.
Gehen Arbeitsplätze verloren?
Der Verband Europäischer Wettunternehmer warnt, allein in NRW würden 7.000 bis 8.000 Arbeitsplätze gestrichen, wenn private Sportwettenvermittler ihre Büros dicht machen müssten. Der Bochumer Lotto-Unternehmer Norman Faber verkündet, bundesweit würden 35.000 Jobs vernichtet. Er beruft sich auf eine Ifo-Studie, die in einem Szenario tatsächlich seine Behauptung stützt. Faber selbst, einer der Größten der Branche, beschäftigt nach eigenen Angaben 515 Mitarbeiter, die “durch den rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag vom Arbeitsplatzverlust bedroht” seien. Wie viele Stellen er konkret streichen will, sagt er allerdings nicht. Langfristig können auch Arbeitsplätze in den 26.000 Annahme- und Verkaufsstellen des Deutschen Lotto- und Totoblocks verloren gehen. Denn nach einem Gutachten des Bayreuther Wettbewerbsrechtlers Professor Peter W. Heermann ist diese starke Präsenz in der Fläche nicht mit den Werbebeschränkungen vereinbar.
Wird die Sportförderung aus Lottoeinnahmen gekürzt?
Aus den Einnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaften werden jährlich rund drei Milliarden Euro für “soziale und gemeinwohlorientierte Zwecke” bereitgestellt. Das Geld kommt dem Sport, Kunst und Kultur, karitativen und sozialen Einrichtungen sowie Umwelt- und Denkmalschutz zugute. Die erwarteten Umsatzeinbußen durch den Glücksspielstaatsvertrag schlagen auf diese Förderung durch. Da vor allem der Sport eine starke Lobby in der Politik hat, versuchen die Länder, die Mindereinnahmen teilweise auszugleichen. NRW stockt beispielsweise die Fördermittel für den Landessportbund im Jahr 2008 um 2,7 Millionen Euro auf - zu Lasten aller Steuerpflichtigen.
Der Staat verdient Milliarden am Glücksspiel. Warum schränkt er es jetzt ein?
So paradox es klingt: um weiterhin daran zu verdienen. Der Glücksspielstaatsvertrag sichert nämlich das staatliche Monopol auf Lotterien und Sportwetten, indem er die gewerblichen Anbieter und Vermittler zurückdrängt. Damit folgen die Bundesländer einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, nach dem ein staatliches Wettmonopol sich nur dann mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt, wenn die Suchtbekämpfung im Mittelpunkt steht. Ist dies nicht der Fall, habe die Marktliberalisierung Vorrang, so wie in jeder anderen Branche in der EU auch. Die staatlichen Glücksspieleinnahmen belaufen sich auf etwa 4,5 Milliarden Euro jährlich. NRW steuert dazu knapp eine Milliarde Euro bei.
Ist das letzte Wort über den Glücksspielstaatsvertrag gesprochen?
Schwachstellen im Staatsvertrag
“Ganz sicher nicht”, sagt Professor Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim. Er erwartet im Laufe des Jahres 2008 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, bei dem mehrere Verfahren anhängig sind. Der Staatsvertrag weist zwei Schwachstellen auf: Zum einen definiert er nicht genau, unter welchen Voraussetzungen die Verwaltungsbehörden gewerblichen Glückspielsvermittlern eine Konzession erteilen dürfen. Zum anderen klammert er das Spielautomatengeschäft aus, weil es Bundessache ist. Becker hält es für wahrscheinlich, dass der Staatsvertrag nachgebessert wird. Druck machen auch private Glückspielvermittler wie Faber. Dieser spricht von “Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe” gegen das Land NRW.
Macht Lottospielen süchtig?
Kaum. 80 Prozent der Spielsüchtigen sind Automatenspieler, sagt Professor Becker: “Somit stellt der Staatsvertrag die Welt auf den Kopf. Die Spielhalle an der Ecke darf weiter öffnen, während Lotto und Toto, die nachweislich für nur fünf Prozent der Suchtfälle verantwortlich sind, stark reglementiert werden.” Mediziner und Soziologen schätzen, dass in Deutschland zwischen 83.000 und 134.000 pathologische Glücksspieler leben. Nach einer Untersuchung der Bremer Wissenschaftler Gerhard Meyer und Tobias Hayer aus dem Jahr 2005 haben Geldspielautomaten das höchste Suchtpotenzial, vor Glücksspielautomaten, Casinospielen wie Roulette oder Blackjack und Sportwetten wie Oddset.
Quelle: wdr.de










