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Thema: Mietrecht

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von MisterX
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    Standard Mietrecht

    Ich hab gerade einen neuen Durchlauferhitzer im bad bekommen, weil der alte kaputt war. 8 Jahre war der alt.

    Hat jmd. Ahnung, wer den zahlen muss? Ob Vermieter oder Mieter?

    Im Mietvertrag steht drin für Kleinreperaturen bis zu 60 Euro muss ich zahlen.

    Fällt das überhaupt dadrunter? Was ist wenn der Betrag höher ist?

    Vielleicht jmd. Ahnung oder schon Erfahrung mit gemacht?
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  2. #2
    Administrator Avatar von admin
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    Sowas ist Sache des Vermieters.


  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von mortal
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    vermieter .....

  4. #4
    Administrator Avatar von admin
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    Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, aber wir haben in die Mietwohnung auch einen neuen einbauen müssen. Is ja logisch wenn das Ding im Arsch ist!



  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von MisterX
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    Gut, das sagt mir jeder.

    Nur wie gesagt es gibt diese Klausel mit Kleinreperaturen bis 60 Euro. Wobei die Frage ist, was ist wenn wie das Ding so 250-300 Euro kostet, ob man bis 60 euro sich beteiligen muss oder ob es bedeutet bis 60 Euro muss man selbst zahlen, alles drüber zahlt der Vermieter.
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  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von MadFabian
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    Ich denke sowas muss der Vermieter übernehmen, weil es ja doch ein wichtiges Gerät ist. Sonst würde ja die Nutzung der Wohnung eingeschränkt, bla...

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von kuhseng
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    Übernimmt komplett der Vermieter. Aber bevor das Ding reingemacht wird alles mit dem Vermieter klären, wenn man eigenmächtig große Veränderungen vornimmt könnts Ärger geben.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von MisterX
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    Nee hab ja nix gemacht.

    Hab nur das Gefühl da kommt noch was. Deswegen will ich gleich mal Gegenargumente haben umd dem gleich sagen wo es lang geht. Halt nen Kniepsack der Typ

    Edit: Also ein befreundeter Klepner von ihm kam und hat gleich einen neuen eingebaut, nachdem die telefoniert hatten.
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  9. #9
    Administrator Avatar von admin
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    Und falls Du mal ausziehst, dann schraubste das Teil ab oder was?


  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von MisterX
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    Jo eben, aber mir gings halt auch in erster Linie drum, ob ich ein Teil mitzahlen muss wegen den Kleinreperaturen.
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