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Sportwetten
EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol
Das staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele in Deutschland ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch entschieden. Deutschland unterlaufe das eigentlich zulässige Ziel der Suchtbekämpfung durch zu viel Werbung für die Glückspiele, hieß es.
Glücksspielfreunde dürften in Deutschland bald mehr Möglichkeiten zum Zocken haben.
Es ist eine Lizenz zum Zocken: Bislang durfte in Deutschland nur der Staat Glücksspiele anbieten. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg diese Regel kassiert.
Das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht „in kohärenter und systematischer Weise“. Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Überraschende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht. Die Regelung begrenze Spielsucht nicht wirksam, weil der Staat zu viel für seine Wettangebote wirbt.
"Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es denn auch in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".
Lotterie: Privates Glücksspiel wird salonfähig - Recht - FOCUS Online
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